Gesetzliche Gewährleistung - kurz erklärt!

Gesetzliche Gewährleistung - kurz erklärt!

Am 27. Februar 2023 09:09 | 4 min Lesezeit

Was tun, wenn der Händler die Gewährleistung verweigert?

Die gesetzliche Gewährleistung gibt Verbrauchern das Recht auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung, wenn ein Produkt Mängel aufweist, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Doch was passiert, wenn der Händler die Gewährleistung verweigert?

Zunächst sollten Verbraucher versuchen, mit dem Händler zu sprechen und den Mangel zu dokumentieren. Es kann hilfreich sein, Fotos zu machen und schriftliche Nachweise zu sammeln, um den Mangel zu belegen. Wenn der Händler dennoch die Gewährleistung verweigert, können Verbraucher rechtliche Schritte einleiten.

Eine Möglichkeit ist, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu kontaktieren. Diese können den Fall prüfen und gegebenenfalls den Händler auffordern, den Mangel zu beheben oder eine Rückerstattung zu leisten. Wenn der Händler nicht reagiert, können Verbraucher auch eine Klage vor Gericht einreichen.

Eine weitere Option ist, eine Beschwerde bei einer Verbraucherbehörde oder einer Aufsichtsbehörde einzureichen. Diese können den Händler prüfen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen, wenn er gegen geltendes Recht verstößt.

Beachten Sie, dass Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren in der Beweispflicht sind. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Daher ist es ratsam, den Kaufbeleg und andere Dokumente aufzubewahren, um im Fall der Fälle einen entsprechenden Nachweis erbringen zu können.

Generell ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und sich nicht von Händlern einschüchtern lassen, die die Gewährleistung verweigern. Wenn der Händler nicht bereit ist, den Mangel zu beheben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um das Problem zu lösen. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die beste Vorgehensweise zu finden und den Fall erfolgreich abzuschließen.

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Wie lang ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein wichtiger Aspekt des Kaufvertrags und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mängeln und Schäden an gekauften Produkten. Aber wie lang ist die gesetzliche Gewährleistung eigentlich?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre. Dies bedeutet, dass ein Verbraucher innerhalb dieser Frist Anspruch auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung hat, wenn ein Produkt Mängel aufweist, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Zum Beispiel beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren nur ein Jahr, und bei manchen Produkten wie Lebensmitteln, Kleidung oder Verbrauchsmaterialien gilt die Gewährleistung überhaupt nicht. Auch können Verkäufer und Käufer individuelle Vereinbarungen treffen, die von der gesetzlichen Gewährleistung abweichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Gewährleistung unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie ist, die oft zusätzlich zum Kauf angeboten wird. Die Herstellergarantie kann länger oder kürzer als die gesetzliche Gewährleistung sein und auch andere Bedingungen und Einschränkungen enthalten.

Wenn ein Verbraucher Anspruch auf Gewährleistung geltend machen möchte, sollte er sich an den Verkäufer wenden und ihm den Mangel mitteilen. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, das Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten. Wenn der Verkäufer den Mangel jedoch bestreitet oder sich weigert, den Mangel zu beheben, kann man als Verbraucher rechtliche Schritte einleiten.

Insgesamt ist die gesetzliche Gewährleistung eine wichtige Schutzmaßnahme für Verbraucher und sollte bei jedem Kauf berücksichtigt werden. Wenn Verbraucher jedoch unsicher sind, welche Rechte und Ansprüche sie haben, können sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden. Auch GarantieHeld kann eine hilfreiche Anlaufstelle sein: Die Plattform nimmt Verbraucher an die Hand und erklärt transparent und verständlich, welche Rechte sie haben.

Wenn Sie etwas gekauft haben, muss Ihnen der Verkäufer die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, übergeben. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt. Hat die gekaufte Ware einen Mangel, dann haben Sie Gewährleistungsrechte. Verwechseln Sie Gewährleistung aber nicht mit Garantie! Erstere ist ein gesetzliches Recht, das Sie gegenüber dem Verkäufer haben, letztere eine freiwillige Leistung der Hersteller oder Händler. Die Informationen, welche Rechte die Garantie umfasst, finden Sie in den Garantiebedingungen. 

Wichtig zu wissen: Auch als Privatverkäufer müssen Sie Ihrem Vertragspartner stets einwandfreie Waren zuschicken. Bei Privatkäufen können jedoch abweichende Vereinbarungen greifen und die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Achten Sie hier auf die richtige Formulierung. 

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur. Das nennen Juristinnen und Juristen “Nacherfüllung”. In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien. Er darf Ihnen daher weder Porto fürs Einsenden an den Verkäufer oder Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen. Ansprüche auf Nacherfüllung können Sie mit Hilfe des Umtausch-Checks der Verbraucherzentralen geltend machen. 

Ob gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Gut zu wissen: Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, das heißt, Sie können zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann er die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa, wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB). 

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