Gewährleistung Gebrauchtwaren - das sollte man darüber wissen

Gewährleistung Gebrauchtwaren - das sollte man darüber wissen

Am 3. März 2023 11:48 | 4 min Lesezeit

Gewährleistung Gebrauchtwaren – Das Internet ist ein riesiges Kaufhaus, Online-Shopping beliebt wie nie zuvor. Doch nicht immer muss es beim Shoppen das Neueste vom Neuen sein, oftmals bist du auch mit gebrauchten Artikeln gut beraten. Gerade bei Fahrzeugen, Smartphones oder auch Kleidung kannst du damit ordentlich Geld sparen und so einen Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit leisten. Win-win also. Doch wie sieht es im Schadensfall aus? Gibt es auf gebrauchte Produkte Garantie? Wir erklären dir, worauf du beim Kauf von gebrauchten Produkten achten solltest.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Das Auspacken der Ware macht ein Produkt noch nicht zu Gebrauchtware, erst das Benutzen.
  • Auch ein Gebrauchtwaren-Verkäufer muss für einwandfreie Ware einstehen – das ist Gesetz. Ist die Ware mangelhaft, kannst du als Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.
  • Bei neuen Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren dürfen gewerbliche Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen.
  • Sofern das von dir gekaufte Produkt eine Restgarantie beinhaltet, kann diese auf dich übertragen werden und somit weiterhin gültig sein.
  • Jeder Verkäufer hat seine eigenen Regelungen. Informiere dich schon vor dem Kauf genau, welche Garantieleistungen du als Zweitkäufer bekommst.

Wichtig zu wissen: Egal, ob du einen Garantie- oder Gewährleistungsfall bei einem neuen oder gebrauchten Produkt hast – GarantieHeld hilft dir, deine Rechte als Verbraucher einzufordern.

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Was sind Gebrauchtwaren?

Gebrauchte Produkte werden auch als Gebrauchtwaren oder Waren aus zweiter Hand bezeichnet. Es handelt sich dabei um Konsum- oder Produktionsgüter, die von einem Erstkäufer nach mehr oder weniger langer Nutzung erneut zum Verkauf angeboten werden. Wichtig zu wissen: Das Auspacken der Ware macht ein Produkt noch nicht zu Gebrauchtware, erst das Benutzen.

Viele Händler verwenden auch den Begriff B-Ware. Allerdings fallen unter diesen Sammelbegriff auch Waren mit optischen Mängeln, Waren mit beschädigter Originalverpackung, Waren aus Retouren durch Widerrufe, Ausstellungsstücke oder nicht verkaufte Restposten. B-Ware ist in der Regel voll funktionsfähig und entweder neu oder neuwertig.

Gewährleistung Gebrauchtwaren – welche Rechte habe ich bei Mängeln?

Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt oder Mangel an einem Produkt, ist es wahrscheinlich ein Garantie- oder Gewährleistungsfall. Welche Rechte du bei einem gebrauchten Produkt mit Mängeln hast, hängt davon ab, ob du die Ware online oder in einem Laden/Geschäft gekauft hast.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: Beim Online-Kauf hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen – sofern du das Produkt von einem gewerblichen Händler erworben hast. Bei einem Privatkauf gilt dieses Recht nicht. Ob es dabei um neue oder gebrauchte Ware, B-Ware oder generalüberholte Ware geht, spielt keine Rolle.
  • Gesetzliche Gewährleistungsfrist: Bei neuen Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren dürfen gewerbliche Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen. Schau dazu immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Manchmal erfolgt auch eine individuelle Absprache bei Vertragsschluss. Treten bei deinem gebrauchten Produkt dann Mängel auf, so solltest du diese umgehend melden. Gut zu wissen: Tritt bei deinem Produkt ein Defekt am letzten Tag der Gewährleistung auf, so hast du vier Monate Zeit, diesen zu melden.
  • Garantie: Wenn du gebrauchte Produkte kaufst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf eine Garantie. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ein gewerblicher Verkäufer ist zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, und sowohl Hersteller als auch Händler können dir zusätzlich eine freiwillige Garantie einräumen, deren Dauer und Bedingungen sie frei bestimmen. Achtung: Verkäufer beziehen sich sehr oft automatisch auf eine Garantie. Was jedoch in den meisten Fällen zu deinem Nachteil ist. Deshalb beharre auf die gesetzliche Gewährleistung.

Gewährleistung Gebrauchtwaren – ist die Restgarantie oder Gewährleistung übertragbar?

Sofern das von dir gekaufte Produkt eine Restgarantie beinhaltet, kann diese auf dich übertragen werden und somit weiterhin gültig sein. Bei einem Defekt hast du demnach innerhalb des eingeräumten Garantiezeitraums das Recht auf eine Reparatur oder einen Ersatz. Um die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

Kaufst du online gebrauchte Produkte von einem privaten Anbieter, dann kommt es auf die Formulierung der sogenannten Ausschlussklausel an.

Anders ist es bei der gesetzlichen Gewährleistung – diese ist direkt an das Produkt gebunden, und du kannst dich auch als zweiter Käufer darauf berufen.

Gewährleistung Gebrauchtwaren – was bewirkt eine Ausschlussklausel?

Auch ein Gebrauchtwaren-Verkäufer muss für einwandfreie Ware einstehen – das ist Gesetz. Doch was, wenn das gekauft Produkt, zum Beispiel eine gebrauchte Waschmaschine, bereits nach kurzer Zeit den Geist aufgibt? Ist die Ware mangelhaft, kannst du als Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen.

  • Häufig liest man die Formulierung „Gekauft wie gesehen“. Damit akzeptierst du lediglich du den äußeren, optischen Zustand. Ausgeschlossen sind also offensichtliche Mängel, z. B. oberflächliche Schäden wie Beulen oder Kratzer. Andere mögliche Defekte, z. B. die Funktionsfähigkeit der Ware, sind durch diese Klausel nicht abgedeckt – dein Gewährleistungsanspruch bleibt also bestehen.
  • Anders sieht es bei folgender Klausel aus: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um eine umfassende Ausschlussklausel, die den Verkäufer von allen Gewährleistungsansprüchen entbindet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Gewährleistungsausschluss zwischen den Parteien individualvertraglich geregelt wurde.
  • Wenn du nachweisen kannst, dass ein Mangel „arglistig verschwiegen“ wurde, wird der Haftungsausschluss hinfällig. Allerdings musst du einem Verkäufer nachweisen, dass er den Mangel bewusst verschleiert hat, um eine Rückerstattung oder einen Preisnachlass einzufordern.

Tipp: Wenn du selbst als Privatverkäufer von gebrauchten Produkten im Internet agierst und nicht für Mängel haften willst, musst du die Sachmangelhaftung durch folgende eindeutige Formulierung ausschließen: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“

GarantieHeld Tipps zur Durchsetzung deines Anspruchs für gebrauchte Produkte

  • Lass dir immer den Original-Beleg bzw. die Original-Rechnung aushändigen, wenn du gebrauchte Ware kaufst.
  • Bitte den Verkäufer, dir – falls vorhanden – den Garantieschein zu deinem Produkt auszuhändigen.
  • Jeder Verkäufer hat seine eigenen Regelungen. Es ist ratsam, sich schon vor dem Kauf genau zu informieren, welche Garantieleistungen man als Zweitkäufer bekommt.

Wenn du professionelle Hilfe bei der Durchsetzung deiner Rechte haben willst, kannst du deinen Fall jetzt kostenlos bei GarantieHeld anlegen. Wir sind sein starker Partner für Verbraucherrechte, wir helfen dir gern.

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