Am 18. Juli 2023 15:45 | 7 min Lesezeit
Egal, ob du Gelegenheits- oder Power-Shopper bist: Sicherlich hast du schon mal den Begriff „Gewährleistung“ gehört. Die Gewährleistung ist ein zentraler Aspekt des deutschen Rechts, der deine Rechte als Verbraucher schützt und dir Sicherheit beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bietet. Händler versuchen häufig, bei Beschwerden oder Reklamationen Zeit zu schinden. Sie schieben die Schuld auf ihre Kunden bzw. Hersteller und nutzen deren Unwissenheit aus. Lass dich nicht über den Tisch ziehen, informiere dich über deine Rechte!
In diesem Artikel werden wir dir alles Wissenswerte über die Gewährleistung erklären – angefangen von den Grundlagen bis hin zu praktischen Beispielen, damit du deine Rechte effektiv nutzen kannst.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den du als Verbraucher hast, wenn ein gekauftes Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hast du das Recht auf eine einwandfreie Ware oder Leistung. Der Verkäufer bzw. Händler ist also verpflichtet, dir die Ware wie vereinbart zu übergeben, sie ei muss frei von Mängeln sein. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und wird als gesetzliche Gewährleistung oder als Mängelhaftung bezeichnet.
Im Falle von Mängeln kannst du verschiedene Ansprüche geltend machen. Die relevanten Fakten möchten wir dir anhand einiger Beispiele verdeutlichen:
All diese Beispiele zeigen Situationen, in denen die Gewährleistung greift. Die Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Verbrauchsgüter, sowohl für neue als auch gebrauchte Produkte. Allerdings können die gesetzlichen Fristen und Regelungen je nach Art des Produkts variieren.
Wir von GarantieHeld helfen dir, deine Ansprüche gegenüber dem Händler bzw. Verkäufer einzufordern – einfach, schnell, online.
Bei einem Mangel kannst du als Verbraucher verschiedene Rechte geltend machen:
– Austausch (Ersatzlieferung)
– Nachbesserung (Reparatur)
– Minderung des Kaufpreises oder
– Rücktritt vom Vertrag
Treten Mängel an deinem Produkt auf, so kannst du zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur verlangen. Das bezeichnet man als „Nacherfüllung“. Du als Kunde entscheidest, ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll. Dabei bist du nicht an deine Entscheidung gebunden. Du kannst also zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, deine gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, zum Beispiel, wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. In beiden Fällen muss der Verkäufer für sämtliche Kosten (z. B. Transport, Arbeitsleistung und Materialien) aufkommen.
Die Dauer der Gewährleistung kann je nach Produkt unterschiedlich sein. In der Regel hast du auf Neuwaren zwei Jahre Gewährleistung, bei gebrauchten Waren sind es zwölf Monate (dies muss dir der Verkäufer aber aktiv mitteilen).
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden war. Die Beweislast liegt also beim Verkäufer. Nach dieser Zeit kehrt sich die Beweislast um: Dann musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Ja, du solltest den Verkäufer unverzüglich über den aufgetretenen Mangel informieren. Das kannst du sowohl mündlich als auch schriftlich machen.
Unsere GarantieHeld Empfehlung: Verfasse deine Mängelanzeige in jedem Fall schriftlich! So sicherst du dir deinen Gewährleistungsanspruch und hast im Falle von Unstimmigkeiten im Gewährleistungsfall einen Nachweis.
Wenn du einen Mangel an deinem Produkt festgestellt hast, solltest du diesen umgehend bei deinem Verkäufer reklamieren, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Formuliere deine Mängelanzeige so detailliert und präzise wie möglich: Beschreibe den Mangel, gib an, wann oder in welcher Situation du ihn entdeckt hast, und füge, sofern möglich, Beweise bei. Als Beweis gelten Fotos, Videos, Belege usw. So erhält der Verkäufer eine klare Vorstellung, welche Art von Mangel vorliegt, und kann entscheiden, was er dir anbietet.
Wichtig ist, dass du den defekten Artikel nicht weiter verwendest, da dies möglicherweise deinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder einen Ersatz beeinträchtigen kann.
Eine gratis Vorlage für einen Reklamation Musterbrief findest du in unserem GarantieHeld Blog.
Wenn du es einfach, sicher und bequem haben möchtest: Bei GarantieHeld kannst du dein Reklamationsschreiben in wenigen Minuten automatisiert erstellen lassen. Die Plattform hilft dir dabei, alle notwendigen Informationen in das Schreiben zu integrieren. In 90 Prozent aller Fälle gelingt so eine schnelle Einigung.
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Bei Waren, die du nach dem 1. Januar 2022 gekauft hast, musst du – anders als früher – keine konkrete Frist für die Nacherfüllung setzen, sondern lediglich den Mangel anzeigen und die Nacherfüllung verlangen. Unser GarantieHeld Tipp: Aus Beweisgründen empfehlen wir dir, dem Verkäufer auch weiterhin eine angemessene Frist setzen.
Hält er diese Frist nicht ein oder kann bzw. will der Verkäufer der Nacherfüllung nicht gerecht werden, so kannst du laut BGB eine Minderung des Kaufpreises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Diese Rechte verjähren in der Regel nach zwei Jahren.
Ein Rücktritt vom Kauf ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen möglich, wenn
• eine angemessene Frist verstrichen ist, nachdem du dem Verkäufer den Mangel mitgeteilt hast
• wenn sich trotz der versuchten Nacherfüllung auch weiterhin ein Mangel zeigt
• wenn der Mangel schwerwiegend ist oder
• wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder es offensichtlich ist, dass er dieser nicht nachkommen wird.
Solltest du dich entscheiden, vom Kauf zurückzutreten, so hat der Verkäufer die Kosten und das Risiko für die Rücksendung zu tragen.
Unser GarantieHeld Tipp: Bewahre den Nachweis über die Rücksendung gut auf!
Bei einem erheblichen Mangel, der nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann (Recht auf Nacherfüllung), hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und dir den Kaufpreis erstatten zu lassen.
In der Regel bist du als Verbraucher nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Produkt auf eigene Kosten zurückzuschicken, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich darauf bestanden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es primär die Verantwortung des Verkäufers, das mangelhafte Produkt zurückzunehmen.
Wenn du also einen Mangel an einem Produkt feststellst und deine Gewährleistungsrechte geltend machen möchtest, solltest du den Verkäufer schnellstmöglich darüber informieren. In den meisten Fällen wird der Verkäufer das mangelhafte Produkt abholen oder einen Rückversand arrangieren.
Bei geringwertigen Artikeln oder kleineren Mängeln kann es allerdings sein, dass der Verkäufer dich auffordert, das Produkt auf eigene Kosten zurückzuschicken.
Unser Tipp: Wenn du ein mangelhaftes Produkt zurücksendest, sorge dafür, dass du einen Nachweis dafür hast. Das kann der Versandbeleg oder eine Sendungsverfolgungsnummer sein. Damit kannst du jederzeit belegen, dass du das Produkt zurückgeschickt hast, falls es später zu Streitigkeiten kommen sollte.
Die Gewährleistung gilt im Allgemeinen nicht bei privaten Verkäufen, es sei denn, der Verkäufer handelt gewerblich oder arglistig. Das bedeutet: Wenn du als Privatperson eine gebrauchte Ware von einer anderen Privatperson kaufst, bestehen normalerweise keine Gewährleistungsansprüche.
Die Gewährleistung greift hauptsächlich bei Geschäften zwischen Verbrauchern und gewerblichen Verkäufern. Gewerbliche Verkäufer sind Personen oder Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit anbieten. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung für ihre Produkte zu gewähren.
Wenn ein privater Verkäufer hingegen arglistig handelt, also bewusst einen Mangel verschweigt oder falsche Informationen über das Produkt gibt, kannst du als Käufer möglicherweise Gewährleistungsansprüche geltend machen. In solchen Fällen ist es jedoch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
Stell dir folgenden Fall vor: Dein Staubsauger gibt seinen Geist auf – und beim Blick auf den Kaufbeleg stellst du fest: Na klar, ausgerechnet am letzten Tag, wo das gute Stück noch Gewährleistung hat.
Grundsätzlich hast du auf jedes Produkt eine Gewährleistung von zwei Jahren. Mit dem neuen Gewährleistungsrecht sind allerdings auch neue, sog. „Hemmungstatbestände“ zugunsten von Verbrauchern eingeführt worden, falls sich ein Mangel erst gegen Ende der Gewährleistungsfrist zeigt. Offiziell heißt es: „Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.“ (Quelle: BGB § 475e Abs. 3)
Für dich bedeutet das: Du bist nicht mehr an die zweijährige Frist gebunden, sondern: Sollte dein Produkt am letzten Tag der Gewährleistung kaputtgehen, hast du noch vier Monate lang Zeit, den Mangel zu reklamieren.
Falls der Verkäufer deine Ansprüche unbegründet ablehnt, steht dir GarantieHeld gern zur Seite. Wir unterstützen dich von der Erstellung eines professionellen Beschwerdeschreibens bis hin zur Durchsetzung deiner Ansprüche. Mit uns hast du die Gewissheit, dass dein Anliegen professionell bearbeitet wird und du zu deinem Recht kommst.
Nachfolgend fassen wir dir kurz und knapp einige Fakten zum Thema Garantie zusammen:
Garantie-Erklärungen müssen folgende Informationen beinhalten:
Wusstest du, dass es auch kostenpflichtige Garantien gibt?
Gerade bei teuren Elektrogeräten, z. B. Laptops, Smartphones oder Waschmaschinen, schließen viele Käufer eine zusätzliche, kostenpflichtige Garantie ab, die sie im Schadensfall absichern soll. Unser GarantieHeld Tipp: Lies dir das Garantieversprechen gut durch, bevor du den Vertrag abschließt. Schau dir konkret an, welchen Zusatznutzen die kostenpflichtige Garantie gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung hat und prüfe, ob sich diese für dich lohnt.
Durchblick im Rechts-Dschungel
Garantie, Gewährleistung, Widerruf – wer blickt da noch durch? Wir, denn das ist unser Spezialgebiet! Wir erklären dir online, welche Rechte du hast und wie du diese geltend machen kannst.
Rechtlich immer auf dem aktuellen Stand
Das Verbraucherrecht ändert sich ständig. Wir kennen die Rechtslage und sind immer auf dem aktuellen Stand, um dir den bestmöglichen Service zu bieten.
Verbraucherschutz für alle - kostenlos
Wir sind der Ansicht, dass jeder Mensch seine Rechte kennen und auch kostenlos und unkompliziert einfordern können sollte. Unsere automatisierte Rechtsauskunft und dein Brief sind daher kostenlos: heute, morgen und in Zukunft.