Wird ein Auto “gekauft wie gesehen”, so wird lediglich die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen, wie z.B.:
Kratzer, Schrammen, Beulen am Blech oder an den Stoßstangen.
Sprünge an der Windschutzscheibe oder an sonstigen Fenstern.
Von Anfang an defekte Klimaanlage beim Gebrauchtwagen.
Der Verkäufer haftet also nicht für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Fahrzeuges erkennen konnte. Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst.
Nach der Rechtsprechung liegt ein versteckter Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
Nicht erfasst von dieser Klausel sind z.B.:
Falscher Kilometerstand auf dem Tacho.
Das Auto erweist sich erst bei einer Untersuchung durch einen Sachverständigen als Unfallfahrzeug.
Defekte Zylinderkopfdichtung, die beim Abschluss des Kaufvertrages nicht erkannt werden konnte.
Zu hoher Öl-Verbrauch.